Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Regeln unserer Zusammenarbeit – klar, verständlich und für Sie nachvollziehbar.
AGB
Transparente Regeln für eine faire und verständliche Zusammenarbeit.
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der der Du bist Makler Immobilien GmbH (Stand Juni 2026)
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1.Allgemeines und Geltungsbereich
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1.1Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge („Verträge“) zwischen der Du bist Makler Immobilien GmbH, Schillerstraße 21, 73054 Eislingen/Fils (nachfolgend „DBM Immobilien“) mit ihren Kunden (Kunde und DBM Immobilien nachfolgend je einzeln „Partei“ und gemeinsam „Parteien“).
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1.2Kunde kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Mitgliedsvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
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1.3Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gelten diese AGB in ihrer jeweiligen Fassung zwischen den Parteien als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass DBM Immobilien in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
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1.4Diese AGB gelten insbesondere für die Beauftragung der DBM Immobilien durch den Kunden bzgl. der Informationsbeschaffung für seine Immobilie, des Erwerbs eines Immobiliennachweises (sog. „Lead“), der Vermarktung und der Vermittlung oder des Nachweises zum Erwerb einer Immobilie mit DBM Immobilien. Vertragsgegenstand können dabei je nach individueller Absprache im Einzelfall insbesondere sein:
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1.4.1Die Beschaffung der objektrelevanten Unterlagen für einen eigenständigen Verkauf einer Immobilie, einschließlich der Erstellung einer Wohnraumanalyse sowie einer Immobilienbewertung oder
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1.4.2Dienstleistungen entlang des Immobilien-Vermittlungsprozesses (Exposé-Erstellung bzw. Einstellen der Immobilie in gängigen Immobilienportalen),
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1.4.3die Unterstützung bei der Auswahl und den Verhandlungen über den Verkauf einer Immobilie einschließlich Organisation eines Notartermins,
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1.4.4die Übergabe der Immobilie an den Erwerber, oder
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1.4.5andere im Einzelfall vereinbarte Leistungen
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1.5Diese AGB gelten ausschließlich. Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Mitglied (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag zwischen den Parteien bzw. die Bestätigung von DBM Immobilien mindestens in Textform (z. B. E-Mail) maßgebend.
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1.6Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind mindestens in Textform (z.B. E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
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1.7Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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2.Vertragsschluss
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2.1
Allgemeine Regelungen zum Vertragsschluss
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2.1.1Sofern DBM Immobilien ein Angebot an den Kunden nicht explizit als verbindliches Angebot bezeichnet, sind Angebote von DBM Immobilien freibleibend und unverbindlich.
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2.1.2Die Bestellung von Vertragsleistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist DBM Immobilien berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Bestellung anzunehmen. „Werktage“ im Sinne dieser AGB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von DBM Immobilien.
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2.1.3DBM Immobilien nimmt eine Bestellung (Angebot) des Kunden in der Regel entweder durch Auftragsbestätigung (z.B. per E-Mail) oder durch Ausführung der Vertragsleistungen an. In der Auftragsbestätigung von DBM Immobilien ist eine verbindliche Annahme zu sehen, es sei denn, DBM Immobilien erklärt in der Auftragsbestätigung etwas Abweichendes.
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2.1.4Sofern DBM Immobilien im Einzelfall explizit ein verbindliches Angebot an den Kunden übersandt hat, ist der Kunde berechtigt, das Angebot von DBM Immobilien innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang des Angebots anzunehmen. Ist im Angebot eine andere Annahmefrist angegeben, gilt die im Angebot angegebene Frist für die Annahme des Angebots.
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2.1.5Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
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2.2
Besonderheiten bei einem Vertragsschluss über die Website von DBM Immobilien
Sofern ein Vertragsschluss über die Website von DBM Immobilien (www.du-bist-makler.de) (nachfolgend „Website“) erfolgt, gilt ergänzend zu den Regelungen aus Ziffer 2.1:
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2.3Die Darstellung der Angebote und Produkte bzw. Dienstleistungspakete auf der Website stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot zur Beauftragung einer Dienstleistung abzugeben.
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2.4Der Kunde kann auf der Website ein Produkt bzw. ein Dienstleistungspaket der DBM Immobilien zur Beauftragung auswählen, indem er das Produkt bzw. Dienstleistungspaket anklickt.
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2.5Der Kunde kann eine Bestellung abgeben, indem er nach Auswahl des Produkts bzw. Dienstleistungspakets den Bestellvorgang durchführt. Im Rahmen des Bestellvorgangs gibt der Kunde insbesondere seine Namen sowie seine Liefer- und Zahlungsdaten an und wählt eine Versandmethode.
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2.6Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zur Beauftragung des gewählten Produkts bzw. Dienstleistungspakets ab, indem er im letzten Schritt des Bestellprozesses den Button „Bestellung abschicken“ anklickt („Online-Bestellung“). Vor Abgabe der Bestellung stimmt der Kunde durch Anklicken der entsprechenden Checkboxen (Ziffer 2.7.3) der Geltung diesen AGB zu und bestätigt ausdrücklich, dass DBM Immobilien unmittelbar nach Vertragsschluss mit der Ausführung der bestellten Dienstleistung beginnen soll.
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2.7Vor Abgabe einer Online-Bestellung kann der Kunde
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2.7.1seine Eingaben und etwaige Eingabefehler jederzeit korrigieren;
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2.7.2den Bestellprozess abbrechen, indem er sein Browser-Fenster schließt; und
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2.7.3diese AGB sowie die Widerrufsbelehrung von DBM Immobilien einsehen, indem er den entsprechenden Link, der sich innerhalb der Checkbox zur Zustimmung dieser AGB befindet, anklickt. Der Kunde kann diese AGB mit Hilfe der Speicherfunktion seines Internetbrowsers speichern bzw. mit der Druckfunktion drucken.
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2.8Unmittelbar nach Abgabe der Online-Bestellung erhält der Kunde eine E-Mail, in der ihm der Eingang seiner Bestellung bei DBM Immobilien bestätigt wird („Bestellbestätigung“). Die Bestellbestätigung wird automatisch versandt und dient lediglich der Bestätigung des Eingangs einer Online-Bestellung. Sie ist noch keine Annahme des Angebots des Kunden auf Abschluss eines Vertrags über die vom Kunden bestellten Waren.
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2.9Ein Vertrag zwischen den Parteien über die vom Kunden bestellten Produkte oder Dienstleistungen kommt in der Regel dadurch zustande, dass DBM Immobilien die Online-Bestellung explizit (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. durch Versendung des Produkts) annimmt.
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2.102.10 DBM Immobilien kommuniziert mit dem Kunden im Zuge des Vertragsschlusses regelmäßig per E-Mail. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass die von ihm im Rahmen des Bestellprozesses angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und er E-Mails von DBM Immobilien erhält. Insbesondere hat er etwaig genutzte Spam-Filter für den Empfang der E-Mails von DBM Immobilien entsprechend zu konfigurieren.
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3.Preise, Zahlungsbedingungen
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3.1
Allgemeine Regelungen zu Preisen und Zahlungsbedingungen
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3.1.1Für die Vertragsleistungen schuldet der Kunde den im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von DBM Immobilien angegebenen Preis.
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3.1.2Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
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3.1.3Skonto gewährt DBM Immobilien nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
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3.1.4Bei Teillieferungen oder -leistungen steht DBM Immobilien Anspruch auf entsprechende Teilzahlungen zu.
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3.1.5Der Kunde gerät, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben oder sich aus der Auftragsbestätigung ein abweichendes Zahlungsziel ergibt, ohne Mahnung in Verzug, wenn er Zahlungen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung geleistet hat. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. DBM Immobilien behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
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3.1.6Im Falle einer bargeldlosen Zahlung gilt eine Zahlung erst dann als bewirkt, sobald eine vorbehaltslose Gutschrift auf dem Konto von DBM Immobilien erfolgt ist.
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3.1.7Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, ist DBM Immobilien berechtigt, alle ausstehenden Zahlungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Gleiches gilt, wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet oder ein Verfahren nach der Insolvenzordnung beantragt wird.
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3.1.8Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von DBM Immobilien auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist DBM Immobilien nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung, sofern eine solche nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). DBM Immobilien kann den Rücktritt sofort erklären, wenn Gegenstand des Vertrags die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 323 Abs. 2 BGB) bleiben unberührt.
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3.2
Ergänzende Zahlungsbedingungen bei Bestellungen über die Website von DBM Immobilien
Sofern eine Bestellung des Kunden über die Website von DBM Immobilien erfolgt, gilt ergänzend:-
3.2.1Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden auf der Website ersichtlichen Preise. Sämtliche Preisangaben auf der Website sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer aber zzgl. anfallender Versandkosten.
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3.2.2Die gesetzliche Mehrwertsteuer und die etwaigen Versandkosten werden dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt und sind von dem Kunden zu tragen.
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3.2.3Der Kunde kann zwischen den folgenden Zahlungsarten wählen:
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a.SEPA-Überweisung / VorkasseWählt der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs Zahlung per SEPA-Überweisung hat der Kunde DBM Immobilien den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, in jedem Fall vor Erbringung der Leistung durch DBM Immobilien auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Die Rechnung erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung
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b.PayPalEntscheidet sich der Kunde für eine Zahlung per PayPal, wird er im Rahmen des Bestellvorgangs auf die Internetseite von PayPal weitergeleitet. Dort kann er sich mit seinen Zugangsdaten anmelden und die Zahlung an DBM Immobilien bestätigen. Die Belastung des PayPal-Kontos mit dem Kaufpreis erfolgt in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Bestellung. Etwaige Gebühren, die PayPal dem Kunden für die Nutzung des Zahlungsdienstes berechnet, trägt der Kunde selbst.
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c.KlarnaEntscheidet sich der Kunde für eine Zahlung über den Zahlungsdienstleister Klarna (z.B. „Kauf auf Rechnung“, „Ratenkauf“ oder andere von Klarna angebotene Zahlungsmethoden), erfolgt die Zahlungsabwicklung in Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB oder einem mit Klarna verbundenen Unternehmen. In diesem Fall kann DBM Immobilien die Zahlungsforderung gegen den Kunden an Klarna abtreten. Die Zahlung ist dann ausschließlich an Klarna zu leisten.
Für die Abwicklung der Zahlung gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Klarna, die dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt werden. Die Auswahl einer Klarna-Zahlungsmethode setzt eine positive Bonitätsprüfung durch Klarna voraus; DBM Immobilien hat auf die Bonitätsprüfung keinen Einfluss. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er die gegenüber Klarna eingegangenen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht erfüllen kann. -
d.Apple PayEntscheidet sich der Kunde für eine Zahlung mit Apple Pay, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienst „Apple Pay“ der Apple Inc. bzw. der mit ihr verbundenen Gesellschaften. Der Kunde benötigt hierfür ein entsprechend eingerichtetes Apple-Pay-Konto sowie ein bei Apple Pay hinterlegtes Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte oder ein anderes von Apple zugelassenes Zahlungsmittel). Die Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels mit dem Kaufpreis erfolgt in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Bestellung. Für die Nutzung von Apple Pay gelten ergänzend die zwischen dem Kunden und Apple vereinbarten Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen. Etwaige Gebühren, die Apple dem Kunden für die Nutzung des Zahlungsdienstes berechnet, trägt der Kunde selbst.
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e.Google PayEntscheidet sich der Kunde für eine Zahlung mit Google Pay, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienst „Google Pay“ der Google LLC bzw. der mit ihr verbundenen Gesellschaften. Der Kunde benötigt hierfür ein entsprechend eingerichtetes Google-Pay-Konto sowie ein bei Google Pay hinterlegtes Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte oder ein anderes von Google zugelassenes Zahlungsmittel). Die Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels mit dem Kaufpreis erfolgt in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Bestellung. Für die Nutzung von Google Pay gelten ergänzend die zwischen dem Kunden und Google vereinbarten Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen. Etwaige Gebühren, die Google dem Kunden für die Nutzung des Zahlungsdienstes berechnet, trägt der Kunde selbst.
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f.WeroEntscheidet sich der Kunde für eine Zahlung über wero, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den von der European Payments Initiative (EPI) bereitgestellten Zahlungsdienst „wero“ mittels SEPA-Überweisung bzw. anderer von wero unterstützter Zahlverfahren. Der Kunde benötigt hierfür ein wero-fähiges Konto bzw. eine entsprechende Banking-App eines teilnehmenden Zahlungsdienstleisters. Die Belastung des Kontos des Kunden erfolgt grundsätzlich zeitnah nach Auslösung des Zahlungsauftrags. Für die Nutzung von wero gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters bzw. von wero. Etwaige Gebühren, die der Zahlungsdienstleister oder wero dem Kunden für die Nutzung des Zahlungsdienstes berechnet, trägt der Kunde selbst.
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3.2.4Zur Klarstellung: Die Vorschriften der Ziffer 3.1 gelten auch bei einer Bestellung des Kunden über den Online-Shop und bleiben unberührt.
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4.Leistungstermine und -fristen, Leistungsverzug
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4.1Termine und Fristen, die DBM Immobilien dem Kunden für die Erfüllung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen in Aussicht stellt, gelten stets nur annähernd. Sie sind als voraussichtliche Termine und Fristen für DBM Immobilien unverbindlich, es sei denn, DBM Immobilien hat dem Kunden ausdrücklich eine feste Frist oder einen festen Termin für die Erfüllung der beauftragten Leistung zugesagt oder zwischen den Parteien wurde eine feste Frist oder ein fester Termin ausdrücklich vereinbart. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der auf der Website angegebenen Liefer- bzw. Leistungstermine.
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4.2DBM Immobilien kann vom Kunden eine Verlängerung oder Verschiebung von vereinbarten Fristen und -terminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber DBM Immobilien nicht nachkommt, insb. erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbringt. Sonstige Rechte von DBM Immobilien wegen Verzug des Kunden bleiben unberührt.
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4.3Sofern für DBM Immobilien ersichtlich wird, dass DBM Immobilien verbindliche Fristen oder Termine nicht einhalten kann, wird DBM Immobilien den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Frist bzw. den voraussichtlich neuen Termin mitteilen. DBM Immobilien haftet gegenüber dem Kunden für die Verschiebung von Fristen oder Terminen nicht, wenn DBM Immobilien den Grund für die Verschiebung nicht zu vertreten hat. Eine Verschiebung von Terminen oder Fristen hat DBM Immobilien insbesondere nicht zu vertreten, wenn (i) DBM Immobilien selbst nicht rechtzeitig durch ihre Zulieferer beliefert wird, sofern DBM Immobilien ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, oder (ii) weder DBM Immobilien noch ihre Zulieferer ein Verschulden trifft.
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4.4Schadensersatzansprüche des Kunden sowie seine Rechte gemäß Ziffer 8 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von DBM Immobilien, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
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5.Dienstleistungen von DBM Immobilien, Leistungsausschluss
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5.1
Allgemeines
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5.1.1DBM Immobilien ist bei der Erbringung seiner Dienstleistungen grundsätzlich nicht weisungsgebunden. Insbesondere steht es DBM Immobilien frei, Subunternehmer oder weitere Dienstleister in die geschuldete Leistungserbringung einzubinden.
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5.1.2DBM Immobilien steht es frei, sofern für die Leistungserbringung erforderlich, die bei Verkauf bzw. Vermietung gebräuchlichen und zweckmäßigen Angaben des Kunden in ein Exposé aufzunehmen.
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5.1.3Der Kunde kann DBM Immobilien mit einer kostenfreien und unverbindlichen Immobilienbewertung beauftragen. Bestandteil dieser Immobilienbewertung ist unter anderem eine grobe unverbindliche Wohnraumanalyse sowie eine grobe unverbindliche Wertermittlung der konkreten Immobilie.
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5.2
Leistungsausschluss
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5.2.1DBM Immobilien übernimmt keine Rechts- oder Steuerberatung. DBM Immobilien erstellt insb. keine eigenen Vertragsentwürfe für den Kunden. DBM Immobilien kann allenfalls im Wege der Geschäftsbesorgung damit beauftragt werden für den Kunden bei einem Notar oder bei einem Rechtsanwalt einen Vertragsentwurf einzuholen und an den Kunden zu übermitteln.
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5.2.2Die Übermittlung eines nach Maßgabe von Ziffer 5.2.1 erstellten Vertragsentwurfs durch DBM Immobilien stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung von DBM Immobilien dar. DBM Immobilien agiert bei der Übermittlung lediglich als Bote.
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5.2.3DBM Immobilien nimmt auch keine baubetriebliche, insbesondere keine bautechnische, baurechtliche oder bauplanerische Bestands- oder Realisierbarkeitsprüfung im Hinblick auf das zu vermittelnde Grundstück vor. Dieser Leistungsausschluss gilt auch für darauf befindliche bauliche Bestandsanlagen, Eigentumswohnungen oder sonstigen beweglichen oder unbeweglichen Sachen (nachfolgend „Immobilie“). Aussagen von DBM Immobilien jeglicher Form im Hinblick auf bauliches Potenzial oder bestimmte Nutzungsmöglichkeiten von Immobilien sind nur kreative Anregungen und erfolgen unverbindlich.
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5.2.4Künftige Nutzungsmöglichkeiten bzgl. des Grundstücks, der Wohnung oder Immobilie des Kunden wie beispielsweise hypothetische Neu- bzw. Umbauten oder Nutzungsänderungen oder anderen Vermarktungsansprachen sind vom Kunden vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrags auf eigenes Risiko und eigene Rechnung selbst zu prüfen.
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5.2.5Der Kunde ist verpflichtet, sofern DBM Immobilien mit der Vermarktung eines Grundstücks oder einer Immobilie beauftragt ist, die Vermarktungsunterlagen und Vermarktungsmaßnahmen von DBM Immobilien auf Fehler zu prüfen. Er weist DBM Immobilien auf etwaige Falschangaben z.B. im Exposé hin. Der Kunde stellt selbstständig sicher, dass er im Immobilienkaufvertrag alle Objektmängel eigenständig benennt und damit seiner Aufklärungspflicht selbst nachkommt.
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5.2.6Der Kunde prüft künftige Neubau- bzw. Umbau- oder Nutzungspläne selbst oder durch von diesem beauftragte externe Dienstleister (Sachverständige, Ingenieure oder Rechtsanwälte) auf ihre Realisierbarkeit. Hierzu wird er zumindest das örtliche Bauordnungsamt selbst kontaktieren.
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5.2.7Dem Kunden ist bekannt, dass eine belastbare bautechnische Analyse des Objektzustands ausschließlich von Ingenieuren, insbesondere Sachverständigen für bebaute und unbebaute Immobilien erfolgen kann.
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5.2.8DBM Immobilien übernimmt keine Gewähr für den Abschluss eines Kaufvertrages, die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Website von DBM Immobilien, sowie aller von DBM Immobilien angebotenen Dienste oder der von DBM Immobilien genutzten Portale Dritter, soweit nicht abweichend vertraglich vereinbart ist.
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5.2.9Bei Nichterreichbarkeit eines der Website oder des telefonischen Festnetzanschlusses von DBM Immobilien kann der Nutzer den Kundendienst per E-Mail über service@du-bist-makler.de kontaktieren.
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6.Kalkulation der Wohnfläche
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6.1DBM Immobilien nutzt bei der Erstellung des Exposés vorrangig die vom Kunden zur Verfügung gestellten Flächenangaben. Sollten dem Kunden keine Unterlagen zur Wohnfläche vorliegen, unterstützt DBM Immobilien den Kunden auf Auftrag bei der Kalkulation der Wohnfläche. Dazu kann der Kunde DBM Immobilien oder einen vom Kunden selbst gewählten Dienstleister jeweils entgeltlich mit der Kalkulation der Wohnfläche beauftragen. Ziffer 6.3 bleibt unberührt.
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6.2Die Wohnflächenkalkulation beinhaltet keine Prüfung, ob die Fläche nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den Landesbauordnungen unter den Begriff der Wohnfläche im Sinne des Gesetzes fällt oder der Bau von der zuständigen Baubehörde genehmigt wurde. Eine solche rechtliche Prüfung muss durch vom Kunden auf eigene Kosten zu beauftragende externe Rechtsanwälte erfolgen.
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6.3Entscheidet sich der Kunde dafür, DBM Immobilien gesondert entgeltlich mit der Erstellung einer Wohnflächenkalkulation zu beauftragen, so gelten die nachfolgenden Bedingungen:
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6.3.1Der Kunde willigt darin ein, dass DBM Immobilien zur Wohnflächenkalkulation externe Unternehmer (nachfolgend „Drittfirmen“) mit der Erstellung des Aufmaßes oder der Wohnflächenkalkulation beauftragt. DBM Immobilien beschäftigt keine Sachverständigen oder Vermessungsingenieure. Sofern der Kunde nicht explizit eine Drittfirma benennt steht es DBM Immobilien frei, welche Drittfirma beauftragt wird.
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6.3.2DBM Immobilien wird innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Abschluss des Auftrags zur Wohnflächenkalkulation die Erstellung dieser durch eine darauf spezialisierte Drittfirma in Auftrag geben. Nach Erhalt der Wohnflächenkalkulation wird DBM Immobilien diese an die zuvor vom Kunden benannte E-Mail des Kunden übersenden. Unbeschadet dessen steht DBM Immobilien frei, die Wohnflächenkalkulation in einem elektronischen Datenraum freizugeben.
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6.3.3Soweit dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht (vgl. Ziffer 14) zusteht, beginnt die fünf-Tages-Frist aus Ziffer 6.3.3 erst, sobald der Kunde das Widerrufsrecht nicht mehr wirksam ausüben kann, insb. wenn die Widerrufsfrist abgelaufen oder das Widerrufsrecht erloschen ist.
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6.3.4Der Kunde verpflichtet sich, DBM Immobilien unverzüglich nach Beauftragung mit der Erstellung einer Wohnflächenkalkulation nach Maßgabe dieser Ziffer 6 sämtliche vorhandenen Pläne, Grundrisse und sonstigen für die Wohnflächenkalkulation relevanten Unterlagen zum zu vermessenden Objekt vollständig und in lesbarer Form zu übermitteln. Der Kunde wird DBM Immobilien, deren Erfüllungsgehilfen bzw. der der Drittfirma, die mit dem Aufmaß beauftragt wird, den erforderlichen Zugang zu den zu vermessenden Räumlichkeiten nach einvernehmlicher Absprache ermöglichen und sicherstellen, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und begehbar sind.
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6.3.5Wohnflächenkalkulationsaufträge von Unternehmern und für mehrere Wohneinheiten bedürfen abweichend zu Ziffer 2 einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien, die mindestens in Textform getroffen wird.
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7.Immobilienvermittlung
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7.1Bei Ausbleiben des Vermittlungserfolgs fällt keine Vergütung für die Erstellung des Exposés an, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Die Kosten der Beschaffung des Exposés trägt grundsätzlich DBM Immobilien.
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7.2Abweichend von Ziffer 7.1 steht DBM Immobilien ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen insb. für die Erstellung eines Exposés, die Beschaffung sonstiger Unterlagen (z. B. Wohnflächenberechnung) sowie die Durchführung von Besichtigungsterminen gegen den Kunden zu, sofern die Vermittlung zunächst erfolgreich ist, der vermittelte Vertrag jedoch aufgrund Rücktritts, Widerrufs, Anfechtung oder aus sonstigen Gründen nichtig oder beendet wird. Die Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs von DBM Immobilien gegen den Kunden bestimmt sich in diesem Fall nach der Höhe der tatsächlich angefallenen Aufwendungen.
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7.3Die DBM Immobilien zustehende Vermittlungsprovision ergibt sich aus der individuellen Vereinbarungen zwischen Kunde und DBM Immobilien.
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7.4Anfertigung von Bild- und ggf. Video- & Audioaufnahmen von der Immobilie sowie Vermessungstätigkeiten
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7.4.1Der Kunde hat vereinbarte Besichtigungstermine mindestens vierundzwanzig (24) Stunden vor dem geplanten Termin abzusagen. DBM Immobilien sowie deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sind während des Besichtigungstermins zum Zutritt zur Immobilie zu berechtigen, damit die für die Erstellung des Exposés erforderlichen Aufnahmen und Vermessungen der Immobilie angefertigt bzw. durchgeführt werden können.
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7.4.2Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor dem Besichtigungstermin alle hierfür erforderlichen Zustimmungen und Erlaubnisse, insb. von Mietern einzuholen. Dies gilt auch dann, wenn DBM Immobilien den Mieter zusätzlich selbst kontaktiert oder die Terminabstimmung mit diesem übernimmt.
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7.5Haftung für Angaben im Exposé
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7.5.1DBM Immobilien übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der im Exposé bereitgestellten Informationen, soweit diese auf Angaben und Unterlagen des Kunden oder Dritter beruhen.
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7.5.2Der Kunde ist verpflichtet, das Exposé nach Überlassung unverzüglich und sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und DBM Immobilien etwaige Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten unter Angabe der korrekten bzw. fehlenden Informationen unverzüglich in Textform mitzuteilen.
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7.5.3Soweit im Exposé von „Wohnfläche“ die Rede ist, meint dieser Begriff Flächen, die nach den Angaben des Verkäufers zum Wohnen genutzt werden, genutzt wurden oder nach ihrer Beschaffenheit zu Wohnzwecken genutzt werden könnten und die typischerweise neben einem Aufenthaltsraum auch eine Küche sowie mindestens einen Sanitärraum (Badezimmer/Bad) aufweisen.
Die Bezeichnung als „Wohnfläche“ beinhaltet ausdrücklich nicht die Zusicherung, dass DBM Immobilien geprüft hat, ob die jeweilige Fläche nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften (insbesondere Landesbauordnungen, Wohngeldgesetz, Wohnungsaufsichtsgesetz oder vergleichbaren Vorschriften) als Wohnung bzw. Wohnfläche genehmigt ist. Eine solche Prüfung erfolgt durch DBM Immobilien nicht und muss – soweit gewünscht oder erforderlich – auf Kosten des Kunden durch externe Rechtsanwälte, Sachverständige oder entsprechende Fachleute vorgenommen werden.
Auch Flächen von baurechtlich nicht genehmigten oder (nach öffentlichem Baurecht) nicht als Wohnraum zugelassenen Immobilien („Schwarzbauten“) können im Exposé als Wohnfläche bezeichnet sein, sofern diese nach der Aussage des Verkäufers zu Wohnzwecken genutzt wurden oder werden. DBM Immobilien übernimmt insoweit keine Gewähr für das Vorliegen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. -
7.5.4Erhält der Käufer weder vom DBM Immobilien noch vom Verkäufer der vermittelten Immobilie vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags Einsicht in eine einschlägige Baugenehmigung oder vergleichbare behördliche Unterlagen, aus denen sich die Genehmigung der als Wohnfläche ausgewiesenen Flächen ergibt, ist dem Kunden bewusst, dass die Wohnfläche im Zweifel baurechtlich (noch) nicht oder nicht vollständig genehmigt sein kann.
Dem Kunden obliegt es auf eigene Kosten, rechtzeitig vor dem notariellen Kaufvertragsabschluss eigenverantwortlich – etwa durch Einsicht in die Bauakte oder Einschaltung fachkundiger Dritter (Architekten, Sachverständige, Rechtsanwälte) – zu prüfen, ob die als Wohnfläche beschriebenen Flächen öffentlich-rechtlich genehmigt sind. DBM Immobilien schuldet eine solche Prüfung nicht und übernimmt hierfür keine Haftung, es sei denn, DBM Immobilien oder deren Erfüllungsgehilfen haben insoweit vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffende Zusicherungen abgegeben. -
7.5.5Die im Exposé gezeigten Aufnahmen geben den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Anfertigung der Aufnahmen wieder. Dieser Zustand kann vom Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung, der Vertragsunterzeichnung oder der Übergabe der Immobilie abweichen. Für derartige Abweichungen übernimmt DBM Immobilien keine Gewähr, es sei denn, DBM Immobilien oder deren Erfüllungsgehilfen haben die Abweichung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
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7.6Pflichten des Kunden bei Immobilienvermittlung
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7.6.1Der Kunde sichert zu, während der gesamten Geschäftsbeziehung mit DBM Immobilen und der damit verbundenen Vermarktung der Immobilie berechtigt zu sein, als Verkäufer aufzutreten und über die zu vermittelnde Immobilie rechtswirksam verfügen zu können.
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7.6.2Der Kunde stellt DBM Immobilien sämtliche für den Vermarktungsprozess erforderlichen und zweckmäßigen Informationen, Daten und Unterlagen (insbesondere Wohnungsgrundrisse, Baugenehmigungen, Teilungserklärungen, Wirtschaftspläne, Protokolle von Eigentümerversammlungen sowie etwaige Gutachten) ausschließlich in Farbkopie oder als elektronisches Dokument zur Verfügung. DBM Immobilien nimmt grundsätzlich keine Originalunterlagen entgegen.
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7.6.3Überlässt der Kunde DBM Immobilien gleichwohl auf eigenen Wunsch Originaldokumente, haftet DBM Immobilien nicht für deren zufälligen oder lediglich fahrlässig verursachten Verlust oder Untergang. Die Übergabe von Originalunterlagen erfolgt insoweit auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung des Kunden.
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7.6.4Der Kunde sichert zu, dass an den von ihm bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Lichtbildern, Plänen und sonstigen Materialien grundsätzlich keine Rechte Dritter bestehen, die der vertragsgemäßen Nutzung durch DBM Immobilien zu Vermarktungszwecken entgegenstehen. Bestehen ausnahmsweise Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, oder sonstige Schutzrechte), so stehen diese der Vertragserfüllung nicht entgegen und der Kunde weist DBM Immobilien hierauf vorab mindestens in Textform hin.
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7.6.5Der Kunde willigt darin ein, auf Wunsch von DBM Immobilien, die folgende Klausel in den notariellen Kaufvertrag mit aufzunehmen:
„Käufer und Verkäufer erklären, dass dieser Vertrag durch Vermittlung der DBM Immobilien GmbH zustande gekommen ist.“
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8.Gewährleistung
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8.1Dem Kunden stehen bei Werkleistungen von DBM Immobilien, sofern bestimmte Leistungen als solche zu qualifizieren sein sollten, bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 634 ff. BGB) zu, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen keine Abweichungen oder Ergänzungen ergeben.
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8.2Ist eine Werkleistung mangelhaft, leistet DBM Immobilien nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Herstellung eines mangelfreien Werks. Unberührt bleibt das Recht von DBM Immobilien, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern.
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8.3Der Kunde ist darüber informiert, dass geringfügige Mess- und Berechnungstoleranzen bei der Ermittlung der Wohnfläche (vgl. Ziffer 6) technisch und methodisch nicht vollständig vermeidbar sind. Abweichungen der ermittelten Wohnfläche bis zu 3 % gegenüber der nach der vereinbarten Berechnungsmethode ermittelten Wohnfläche gelten daher nicht als erheblich. Die Übrigen Vorschriften dieser Ziffer 8 bleiben unberührt.
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8.4Der Kunde hat DBM Immobilien die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
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8.5DBM Immobilien kann die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde die fällige Vergütung zahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
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8.6Ist Gegenstand des Vertrags die Erbringung von Dienstleistungen, übernimmt DBM Immobilien keine Verantwortung für ein bestimmtes Leistungsergebnis. Für Dienstleistungen leistet DBM Immobilien demnach entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen keine Gewähr für Rechts- und Sachmängel.
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9.Abnahme
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9.1Ist Gegenstand des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags eine Werkleistung, gelten für die Abnahme der Werkleistung die gesetzlichen Bestimmungen, sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist.
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9.2DBM Immobilien ist berechtigt, vom Kunden Teilabnahmen zu verlangen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Die Abnahme einer Teilleistung ist dem Kunden insbesondere zumutbar, wenn die Teilleistung aus einer an sich abgeschlossenen Leistung besteht.
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9.3Der Kunde hat eine Werkleistung innerhalb von zwei (2) Wochen nach Aufforderung durch DBM Immobilien abzunehmen. Eine Werkleistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform verweigert.
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10.Verjährung
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10.1Soweit nicht in diesen AGB abweichend geregelt, beträgt für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln eines Werks die allgemeine Verjährungsfrist in Abweichung zu § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB zwölf (12) Monate ab Lieferung bzw. Abnahme. Gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insb. 634a Abs. 1 BGB) bleiben unberührt.
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10.2Die Verjährungsfristen nach dieser Ziffer 10 gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem des Werks beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
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10.3Schadensersatzansprüche des Kunden nach Ziffer 12.1 sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
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10.4Die Gewährleistungsfrist beginnt nicht von neuem für ein im Rahmen der Nacherfüllung nachgebessertes oder neu hergestelltes Werk.
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11.Mitwirkungspflichten und Freistellung
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11.111.1 Der Kunde hat alle Mitwirkungshandlungen, die dafür erforderlich sind, dass DBM Immobilien die geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß und termin- / fristgerecht erbringen kann, - sofern nicht abweichend vereinbart - auf seine Kosten rechtzeitig vorzunehmen. Er hat DBM Immobilien – soweit nicht individualvertraglich oder in diesen AGB anders vereinbart - insbesondere:
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11.1.1sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen in geeigneter Weise und Form zu Verfügung zu stellen; soweit von DBM Immobilien nicht anders angegeben, hat der Kunde DBM Immobilien Informationen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
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11.1.2sofern dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt wird auf der Website Angaben insb. zu Immobilien zu machen, so ist der Kunde dazu verpflichtet diese Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu tätigen. Er hat die Hinweise und Vorgaben der Website zu beachten.
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11.1.3Zugang zu allen für die Leistungserbringung erforderlichen Einrichtungen zu gewähren.
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11.1.4unverzüglich auf alle Besonderheiten, Bedenken oder Meinungsverschiedenheiten im Hinblick auf die Vertragsleistungen hinzuweisen.
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11.2Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Informationen vollständig und richtig sind. DBM Immobilien und etwaige von DBM Immobilien bei der Leistungserbringung eingesetzte Dritte dürfen alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ohne Überprüfung verwenden und sich auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit verlassen.
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11.3Stellt der Kunde nachträglich fest, dass gemachte Angaben unrichtig oder unvollständig waren, hat er den DBM Immobilien unverzüglich hierüber zu informieren. Änderungen oder Neuausstellungen, die aufgrund fehlerhafter DBM Immobilien des Kunden erforderlich werden, sind vom Kunden zu tragen; sie gelten als neuer Auftrag des Kunden und sind kostenpflichtig.
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11.4Der Kunde hat jede Handlung zu unterlassen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Website gefährden könnte. Insbesondere darf der Kunde keine Inhalte übertragen oder Dateien hochladen, die ihrer Art, Beschaffenheit, Größe oder Anzahl nach geeignet sind, den technischen Ablauf des Dienstes bzw. der Website zu beeinträchtigen (z.B. Viren, Schadsoftware, ungewöhnlich große Datenmengen). DBM Immobilien bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Website; dem Kunden ist jedoch bekannt, dass technische Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweilig zu Beschränkungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit führen können. Solche vorübergehenden Beeinträchtigungen begründen keine Ansprüche des Kunden, soweit sie im üblichen Rahmen liegen.
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11.5Soweit der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt, (i) trägt er alle dadurch entstehenden Nachteile und Mehrkosten, und (ii) ist DBM Immobilien für die sich daraus ergebenden Leistungsmängel und Verzögerungen nicht verantwortlich. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche von DBM Immobilien bleiben unberührt.
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11.6Der Kunde stellt DBM Immobilien von Ansprüchen frei, die von Dritten auf der Grundlage einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden gegenüber DBM Immobilien erhoben werden. Die Freistellung erfolgt auf erstes Anfordern und schließt notwendige Kosten von DBM Immobilien ein, die durch die Verteidigung gegen den von dem Dritten geltend gemachten Anspruch entstehen (Gerichtskosten, Anwaltskosten, sonstige Beratungs- oder Gutachterkosten).
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12.Haftung
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12.1DBM Immobilien haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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12.2In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DBM Immobilien nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) und nur auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
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12.3Die sich aus Ziffer 12.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden DBM Immobilien nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten klarstellend nicht (i) bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder, (ii) wenn DBM Immobilien einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
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12.4Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz stehen dem Kunden unbeschränkt zu.
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12.5DBM Immobilien übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Daten, Unterlagen oder Informationen, die von Drittanbietern (Dienstleistern) zur Verfügung gestellt werden. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit dieser Dokumente verbleibt ausschließlich beim jeweiligen Drittanbieter (Dienstleister). Sofern Dokumente von Dienstleistern erstellt wurden, wird dies dem Kunden kenntlich gemacht.
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12.6Die Inhalte dieser Website und der E-Mails werden sorgfältig erstellt. DBM Immobilien übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der abrufbaren Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.
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13.Kündigung, Rücktritt
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13.1Für die Kündigung eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags sowie den Rücktritt von einem Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern im einzelnen Vertrag oder diesen AGB nichts Abweichendes bestimmt ist.
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13.2Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde von dem Vertrag nur zurücktreten oder diesen kündigen, wenn DBM Immobilien die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um einen längerfristigen Vertrag handelt. Längerfristig ist ein Vertrag ab einer Laufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
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13.3Wegen eines Mangels kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Mangel nicht nur unerheblich ist. Es gilt Ziffer 8.3.
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14.Widerrufsrecht
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14.1Die folgende Widerrufsbelehrung gilt nur für Verträge mit Verbrauchern und nur für den Fall, dass der Vertrag ausschließlich per Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per E-Mail, Telefax und/oder Post oder außerhalb von Geschäftsräumen von DBM Immobilien geschlossen wird. Insoweit steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu, sofern der Vertrag in einem Büro, einer Niederlassung oder einem Standort von DBM Immobilien geschlossen wird.
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14.2Soweit der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag Leistungen zum Gegenstand hat, die nach individueller Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden erbracht werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht insoweit kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Für andere, nicht individuell gefertigte oder nicht auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Leistungen bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht bestehen, soweit nicht ein anderer gesetzlicher Ausschlusstatbestand greift.
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14.3Beinhaltet der Vertrag daneben auch Leistungen, die nicht individuell gefertigt oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, bleibt das Widerrufsrecht für diese Teile unberührt, soweit nicht ein anderer gesetzlicher Ausschlusstatbestand eingreift. Soweit rechtlich möglich, wird der Vertrag insoweit in einen widerrufsfreien Teil (individuelle Leistungen) und einen widerrufsfähigen Teil (nicht-individuelle Leistungen) aufgeteilt.
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14.4Soweit die vertraglich geschuldeten Leistungen rechtlich teilbar sind und nicht im Sinne von § 360 Abs. 2 BGB untrennbar aufeinander bezogen sind, kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf die widerrufsfähigen Vertragsteile beschränkt sein. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Bindung des Verbrauchers an zusammenhängende Verträge.
- WIDERRUFSBELEHRUNG -
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Du bist Makler Immobilien GmbH, Schillerstraße 21, 73054 Eislingen/Fils, E-Mail: info@du-bist-makler.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internetadresse oder anderen geeigneten Hinweis darüber eingeben, wo die Widerrufsfunktion verfügbar ist] ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Parteien auf ausdrücklichen Wunsch von Ihnen vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
- ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG -
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14.5Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
- MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR -
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Du bist Makler Immobilien GmbH, Schillerstraße 21, 73054 Eislingen/Fils, E-Mail: info@du-bist-makler.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
__________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
- ENDE DES MUSTER-WIDERRUFSFORMULARS -
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15.Nutzungsrechte und Weitergabe durch DBM Immobilien
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15.1Der Kunde räumt DBM Immobilien ein einfaches Nutzungsrecht an den von ihm übermittelten Unterlagen und Informationen („Kundeninhalten“) ein, sodass DBM Immobilien die geschuldete Leistung erbringen kann und Analysen und Auswertungen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des eigenen Geschäftsbetriebs und Angebots durchführen kann. DBM Immobilien ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Partnerunternehmen oder Subunternehmer im Inland zu erbringen und diesen die erforderlichen Rechte an den Kundeninhalten einzuräumen. Der Kunde erklärt, dass er zur Einräumung der vorstehenden Rechte berechtigt und in der Lage ist. Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich.
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15.2DBM Immobilien stellt das Exposé auf von DBM Immobilien nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Portalen oder Websites zur Verfügung. Der Kunde erhält am Exposé und den darin dargestellten Inhalten einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Rechte zur nicht-kommerziellen Nutzung. Dem Kunden ist nicht gestattet, das Exposé oder andere von DBM Immobilien erstellte Dokumente, Dateien oder Unterlagen („DBM Materialien“) selbst oder durch Dritte zur Vermarktung und Vermittlung der Immobilie, dem Aufbau einer eigenen Datenbank, das Training von künstlicher Intelligenz oder eigene gewerbliche oder kommerzielle Zwecke zu nutzen. Vervielfältigungen der DBM Materialien bedürfen der Zustimmung von DBM Immobilien in Textform.
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16.Geheimhaltung
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16.1Jede Partei („empfangende Partei“) verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei („offenlegende Partei“) vertraulich zu behandeln, Dritten gegenüber nicht offenzulegen, soweit nicht gestattet, und vor unbefugtem Zugriff zu schützen und unverzüglich jede drohende oder tatsächliche Offenlegung vertraulicher Informationen mitzuteilen. „Vertrauliche Informationen“ sind Informationen der offenlegenden Partei, von denen die empfangende Partei durch Mitteilung oder in sonstiger Weise Kenntnis erlangt, vorausgesetzt (i) sie haben einen kommerziellen Wert, (ii) die offenlegende Partei hat ein berechtigtes Interesse an ihrer Geheimhaltung und (iii) sie sind entweder als vertraulich gekennzeichnet oder die Vertraulichkeit ergibt sich aus der Art der Informationen und/oder den Umständen der Offenlegung. Zu den vertraulichen Informationen können (nicht abschließend) Preiskalkulationen, Wettbewerbsanalysen, Software, Personal- und Kundenlisten gehören.
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16.2Nicht zu vertraulichen Informationen gehören solche, von denen die empfangende Partei beweist, dass (i) sie Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sind oder werden, ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung, (ii) sie die Informationen auf anderem Weg als im Rahmen der Zusammenarbeit rechtmäßig erhalten hat, (iii) die offenlegende Partei auf den Schutz verzichtet hat.
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16.3Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen der DBM Immobilien durch Beobachtung, Untersuchung, Rückbau und Testen nicht öffentlich verfügbarer gemachter Produkte oder Gegenstände zu erlangen. Es ist untersagt, Teile des Dienstes von DBM Immobilien zu extrahieren und/oder wiederzuverwenden und Data Mining, Robots oder ähnliche Datensammel- und Extraktionsprogramme auf den Websites und Angeboten der DBM Immobilien einzusetzen.
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16.4Ist die empfangende Partei behördlich oder gerichtlich zur Offenlegung verpflichtet, teilt sie dies der offenlegenden Partei unverzüglich mit, so dass die Parteien Maßnahmen gegen eine Offenlegung ergreifen können.
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16.516.5 Jederzeit auf Verlangen der offenlegenden Partei sind Daten, die deren vertrauliche Informationen enthalten, zu löschen.
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16.6Die Geheimhaltungsverpflichtung überdauert das Ende dieses Rahmenvertrags um fünf Jahre.
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17.Abtretung, Aufrechnung
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17.1Der Kunde tritt im Falle der Immobilienvermittlung durch DBM Immobilien einen Teil seiner künftigen Kaufpreisforderung gegen seinen Vertragspartner aus dem notariell beurkundeten Kaufvertrag über die vermittelte Immobilie in dem in Ziffer 17.2 näher bestimmten Umfang an DBM Immobilien ab. DBM Immobilien nimmt diese Abtretung an.
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17.2Die Abtretung betrifft höchstens die vereinbarte Verkäuferprovision inklusive Mehrwertsteuer.
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17.3Zahlt der Kunde die Provisionsrechnung von DBM Immobilien trotz Fälligkeit schuldhaft nicht innerhalb der in der Rechnung gesetzten Zahlungsfrist, stellt die Entgegennahme des vollständigen Kaufpreises vom Vertragspartner durch den Kunden eine Pflichtverletzung gegenüber DBM Immobilien dar, soweit dadurch der abgetretene Forderungsanteil vereitelt oder beeinträchtigt wird.
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17.4Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dies gilt nicht für Zurückbehaltungsrechte des Kunden, die auf Gegenansprüchen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere nach Ziffer 8 dieser AGB, unberührt.
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18.Datenschutz
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18.1Die Parteien werden alle geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
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18.2Soweit DBM Immobilien Daten nach Ziffer 15.1 für eigene Analysezwecke nutzt, wird DBM Immobilien die Daten vorher so anonymisieren, dass darin keine personenbezogenen Daten mehr enthalten sind. DBM Immobilien ist zur Verarbeitung der Daten unter dieser Maßgabe berechtigt.
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19.Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen des Vertrags, Form, Übertragbarkeit
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19.1Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind mindestens in Textform (z. B. E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
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19.2Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrags bedürfen nach Vertragsschluss einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien in Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Ziffer 19.2.
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19.3Alle Vereinbarungen, Erklärungen oder sonstigen Mitteilungen, die nach diesen AGB der Schriftform bedürfen, können neben der Einhaltung des Schriftformerfordernisses nach § 126 BGB auch durch Übersendung (auch per E-Mail) eines physisch oder digital signierten Dokuments als PDF oder durch Unterzeichnung des betreffenden Dokuments über eine in Deutschland gebräuchliche digitale Signatursoftware (z. B. DocuSign oder Adobe Sign) erfolgen.
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19.4Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DBM Immobilien nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für Geldforderungen.
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20.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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20.1Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hat, bleibt dem Kunden der Schutz nach den maßgeblichen zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats erhalten.
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20.2Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von DBM Immobilien.
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21.Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. § 139 BGB findet keine Anwendung, so dass keine Partei den Willen der Parteien zur Aufrechterhaltung des Vertrags auch ohne die nichtige, unwirksame, nicht durchsetzbare oder fehlende Bestimmung darzulegen und zu beweisen hat.